Mitarbeiter-beteiligung

Erfolgreich bauen

Gemeinsam mehr erreichen

Die Matthäi-Gruppe möchte ihren Mitarbeitern die Möglichkeit eröffnen, sich am Kapital und somit am finanziellen Erfolg zu beteiligen.

Die wichtigste Ressource unserer Gruppe sind Sie – unsere Mitarbeiter. Diese wertvolle Bindung möchten wir gerne stärken:
durch eine Mitarbeiterbeteiligung.

Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, finanziell vom Erfolg unseres Unternehmens zu profitieren. Die Voraussetzung hierfür ist eine Kapitaleinlage Ihrerseits, die durch einen freiwilligen Zuschuss durch die Matthäi-Gruppe kräftig unterstützt wird.

 

Was ist das?
Sie beteiligen sich am Kapital und somit auch am finanziellen Erfolg der Unternehmensgruppe.

Warum sollte ich das machen?
Für jeden Euro gibt Ihnen die Firma (steuerfrei) den gleichen Betrag noch einmal dazu (bis zu 360,00 Euro). Sie erhalten einen Zinssatz, der deutlich über dem aktuellen Zinsniveau liegt. Sie sparen Geld für Ihre Rente und investieren nicht in eine anonyme Bank.

Warum bietet die Matthäi-Gruppe das an?
Wir zahlen Zinsen lieber an Sie als an die Banken. Außerdem möchten wir, dass Sie langfristig bei uns arbeiten und dass Sie mit Eintritt in die Rente einen finanziellen Puffer haben.

Wer kann teilnehmen?
Jeder Mitarbeiter, der zum Start der Beteiligung (September) mindestens ein Jahr bei uns beschäftigt ist.

Wie kann ich teilnehmen?
Durch Direktüberweisung, Einmalzahlung mit der Lohn- / Gehaltsabrechnung im September oder durch einen Ansparplan über 12 Monate.

 

Wen kann ich fragen?

Herr Brunken Tel. 04231 766-244
Frau Bengsch Tel. 04231 766-280


Für weitere Informationen:
mitarbeiterbeteiligung@matthaei.de

So einfach funktioniert es

Sie können wahlweise durch einen einmaligen Betrag oder über einen Ansparplan investieren. Abhängig von der Höhe Ihrer Investition gewährt Ihnen Matthäi zusätzlich eine Zuwendung von bis zu 360,00 Euro als freiwillige Leistung. Diese Zuwendung ist nach § 3 Absatz 39 EStG steuer- und sozialabgabefrei. Ihr Kapital sowie die Zuwendung des Unternehmens werden mit einem Basiszins von drei Prozent und einem erfolgsabhängigen Zinssatz verzinst. Die Zinsen auf Ihr Kapital werden jährlich nach Feststellung des Jahresabschlusses abzgl. Steuern (Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer) ausgezahlt.

Verzinsung

Die Basisverzinsung und die erfolgsabhängige Verzinsung gelten für die Dauer der Festlegungs- bzw. Sperrfrist, in der das Kapital nicht gekündigt werden kann. Für weitere Beteiligungsangebote in den folgenden Jahren können die Zinsen neu festgelegt werden.


Insolvenzversicherung
Maximal 360,00€ von dem eingebrachten Beteiligungskapital der Mitarbeiter sind durch eine Bürgschaft abgesichert. Die freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers ist nicht geschützt und kann im Fall der Insolvenz ganz oder teilweise verloren gehen.


Sperr- und Kündigungsfristen
Die aufgrund der verschiedenen Beteiligungsangebote jährlich eingebrachten Einlagen (Jahrestranchen) unterliegen einer Sperr- bzw. Festlegungsfrist von jeweils fünf Jahren.
Die Jahrestranchen können nach Ablauf der Sperrfrist vom Unternehmen und/oder vom stillen Gesellschafter mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Monats des jeweiligen Beteiligungsstichtages gekündigt werden.

Infografik